Sozialpartnerdialog zur betrieblichen Altersvorsorge

Der HDE begrüßt die von der Alterssicherungskommission im Bericht vom 23. Juni 2026 angestrebte stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge, sofern es sich dabei stets um freiwillige Gestaltungsoptionen für Arbeitgeber handelt. Dies gilt vor allem für den tariflich nicht geregelten Bereich. Denn die Flächentarifverträge im Einzelhandel sehen bereits heute weitgehende allein arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorgeleistungen für die Beschäftigten vor.

Der von der Alterssicherungskommission empfohlene Sozialpartnerdialog ist zielführend, um konkrete Maßnahmen zur Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge insbesondere in unterversorgten Bereichen zu erhöhen. Ein wesentlicher Hemmschuh für die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge sind für Unternehmen derzeit die immer weiter steigenden Kosten für den Faktor Arbeit in Deutschland, beispielsweise durch die Beitragssteigerungen in der Sozialversicherung. Diese schränken die finanziellen Spielräume für Altersvorsorge weiter ein.

 

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>> zur Empfehlung 29 der Alterssicherungskommission