Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)

Der Gesetzesentwurf sieht ein Feststellungsverfahren der individuellen und beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierung) vor und will dieses im System der beruflichen Bildung anschlussfähig machen. Zudem sollen Potenziale der Digitalisierung in der Beruflichen Bildung stärker genutzt werden.

Der vorliegende Gesetzesentwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) sieht ein Feststellungsverfahren der individuellen und beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierung) vor und will dieses im System der beruflichen Bildung anschlussfähig machen. Zudem sollen Potenziale der Digitalisierung in der Beruflichen Bildung stärker genutzt werden.

Während die geplanten Maßnahmen zur verstärkten Nutzung der Digitalisierung in der Berufsausbildung vom Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt werden, wie

  • die rechtssichere Ermöglichung für das Mobile Ausbilden,
  • die Einführung von digitalen Ausbildungsverträgen,
  • ein medienbruchfreies Verfahren für digitale Berichtshefte,
  • die Möglichkeit zur virtuellen Zuschaltung von Prüfenden,


stößt die Einführung des vorgeschlagenen Validierungsverfahrens im BBiG und in der HwO aus verschiedenen Gründen auf großes Unverständnis und sollte in der Folge nicht eingeführt werden, denn

  • Teilnehmende bleiben nach einem langwierigen und kostenintensiven Verfahren formal unqualifiziert,
  • nach einem erfolgreichen Validierungsverfahren mit einer vollständigen Vergleichbarkeit (100 Prozent zum vergleichenden Beruf) sollen Teilnehmenden qualifizierende Anschlüsse eröffnet werden, die ihnen bereits jetzt und damit ohne Validierungsverfahren offenstehen,
  • das Berufsprinzip wird entwertet,
  • die Ressource „ehrenamtlich Prüfende“ wird überstrapaziert, gleichzeitig droht die Umgehung des Prüferehrenamts durch eine Mitwirkung hauptamtlicher Mitarbeitenden der Kammerorganisationen in Validierungsfeststellungsverfahren,
  • eine begrifflich deutlichere Abgrenzung zum Ausbildungsabschlusszeugnis steht aus,
  • die Validierungsverfahren sind nur auf Ausbildungsberufe nach BBiG und HwO beschränkt,
  • die Umsetzung von verschiedenen Aspekten rund um die Validierungsverfahren ist unklar, weil die Bundesregierung den entsprechenden Verordnungsentwurf, den das BMBF im Einvernehmen mit dem BMWK erlassen möchte, noch nicht vorgelegt hat.


Der HDE bedauert, dass die Bundesregierung sein gesetzlich legitimiertes Beratungsgremium in allen Belangen der Beruflichen Bildung - Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) – nicht um Empfehlungen und eine Stellungnahme zum Referenten- oder zum Gesetzesentwurf für ein Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) gebeten hat (vgl. § 92 Absatz 1 Nummer 2 BBiG i.V.m. § 5 Absatz 1 der BIBB-Satzung). Eine ergänzende Aufnahme der Beteiligung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Zuge der Ausarbeitung der Validierungsverordnung, die das BMBF im Einvernehmen mit dem BMWK erlassen möchte, ist zu empfehlen.

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