Rat
3.14.249.191
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Rolle
Im Rat sind die Mitgliedstaaten vertreten. Der Rat teilt sich mit dem Europäischen Parlament die Rolle des Gesetzgebers. Der (Minister-) Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat und mit dem Europarat (siehe unten).
Organisation
An jeder Ratstagung nimmt ein Minister pro Mitgliedstaat teil. Welche Minister an der Tagung teilnehmen, hängt davon ab, welches Thema auf der Tagesordnung steht. Geht es beispielsweise um Außenpolitik oder Landwirtschaft, nimmt der jeweilige Außenminister bzw. der Landwirtschaftsminister teil. Jedes EU-Land übernimmt im Wechsel den Ratsvorsitz für sechs Monate. Der Ratsvorsitz organisiert und koordiniert die Sitzungen. Die inhaltliche Vorbereitung übernehmen die Ständigen Vertreter, also die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU, unterstützt von Beamten der nationalen Ministerien. Für die Verwaltungsarbeit ist das in Brüssel ansässige Generalsekretariat des Rates zuständig.
Entscheidungsfindung
Seit dem Vertrag von Lissabon 2014 verfügt jedes Land über eine Stimme. Für Entscheidungen ist im Regelfall eine "doppelte Mehrheit" nötig. Eine qualifizierte Mehrheit kommt mit 55% der Mitgliedstaaten zustande, sofern diese mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Europäischer Rat und Europarat
Beim Europäischen Rat handelt es sich um die Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten sowie des Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat hat keine Gesetzgebungskompetenz. Er gibt politische Impulse und sollte in internationalen Angelegenheiten möglichst einheitlich auftreten.
Der Europarat ist keine EU-Institution, sondern eine eigenständige zwischenstaatliche Organisation mit 46 Mitgliedstaaten und Sitz in Straßburg. Der Europarat erlässt keine direkt auf die Bürger anwendbaren Gesetze, sondern arbeitet Konventionen und Staatsverträge aus.
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