Verhandlungen zu E-Ladesäulen beendet

Gegenstand der Verhandlungen war auch der verpflichtende Aufbau von Ladepunkten: Demnach müssen neue und umfassend renovierte Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen künftig mit einem Ladepunkt ausgestattet werden. Dazu sollen 20% der Stellplätze mit Leerrohren versehen oder vorverkabelt werden.

Damit unterscheidet sich das Ergebnis der Trilogverhandlungen  deutlich vom ursprünglichen Entwurf der Kommission. Dieser sah noch vor 10% der Stellplätze mit einem Ladepunkt auszustatten. Der HDE hatte während des Gesetzgebungsprozesses immer wieder auf die damit einhergehenden, unverhältnismäßig hohen Investitionspflichten für den Einzelhandel hingewiesen.

Der Kompromiss sieht zudem vor, dass bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen die Mitgliedstaaten bis 2025 dafür sorgen sollen, dass eine Mindestanzahl an Ladepunkten installiert ist. Eine nachträgliche Ausstattung mit Leerrohren oder eine Vorverkabelung ist nicht vorgesehen.

Die Europäische Kommission forderte ursprünglich, dass die Regelungen für neue und umfassend renovierte Gebäude ab 2025 auch für bestehende Gebäude gelten würden. Auch hier konnte der Kommissionsvorschlag nun deutlich im Interesse des Einzelhandels abgeschwächt werden.

Einigkeit zeigten Kommission, Parlament und Ministerrat bei den Verhandlungen zum Thema KMU. Diese können durch die Mitgliedstaaten von den Regelungen ausgenommen werden. Ebenfalls von den Regelungen ausgenommen sind bereits geplante Konstruktionen.

Der ausgehandelte Kompromisstext, der momentan finalisiert wird und daher noch nicht zugänglich ist, muss nun in den kommenden Wochen noch offiziell vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat bestätigt werden. 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die neue Gesetzgebung in Kraft und muss innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Pressemitteilung des Rates finden Sie hier.