Abfallpaket durch den Trilog

Mit Annahmen des Pakets wurden insgesamt sechs Rechtsakte geändert. Die Abfallrahmenrichtlinie gilt dabei als Rahmenrechtsakt. Die neue Gesetzgebung gibt u. a. Recyclingziele für Siedlungsabfälle sowie eine übergreifende Quote für Verpackungsabfälle vor. Rechtsgrundlage der Gesetzgebung wird weiterhin der Binnenmarkt sein. Hierfür hatte sich der HDE im Vorfeld der Verhandlungen nochmal stark gemacht. Die Ergebnisse müssen in den kommenden Wochen vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament offiziell bestätigt werden.

Die Pressemitteilung des Rates finden Sie hier.