Industrieausschuss nimmt Gebäudeeffizienzrichtlinie an

Nachdem Ende Januar 2018 bereits die EU-Botschafter die Einigung der Trilogverhandlungen zur Gebäudeeffizienzrichtlinie angenommen hatten, stimmte am 21. Februar 2018 auch der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments den Ergebnissen zu.

Die Richtlinie sieht u.a. vor,  dass neue und umfassend renovierte Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen künftig mit einem Ladepunkt ausgestattet werden müssen. Dazu sollen 20 % der Stellplätze mit Leerrohren versehen werden. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen sollen die Mitgliedstaaten bis 2025 dafür Sorge tragen, dass eine Mindestanzahl an Ladepunkten installiert ist. Eine nachträgliche Ausstattung mit Leerrohren ist nicht vorgesehen. KMU sind von der Regelung ausgenommen.

Der ausgehandelte Kompromisstext muss in den kommenden Wochen noch offiziell vom Ministerrat bestätigt und Mitte April 2018 vom Europäischen Parlament angenommen werden. 20 Tage nach der sich daran anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die neue Gesetzgebung in Kraft und muss innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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