Gebäudeeffizienzrichtlinie im Plenum bestätigt

Der Kompromiss sieht vor, dass neue und umfassend renovierte Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen künftig mit einem Ladepunkt ausgestattet werden müssen. Um flexibel auf technischen Weiterentwicklungen reagieren zu können, soll zudem jeder fünfte Stellplatz mit einem Leerrohr versehen werden. Die Gebäudeeffizienzrichtlinie sieht darüber hinaus bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen vor, dass die Mitgliedstaaten selbst bis 2025 dafür Sorge tragen, dass eine Mindestanzahl an Ladepunkten installiert ist.

Sollte nun der Ministerrat den Kompromiss final bestätigen, muss die Richtlinie voraussichtlich bis Ende 2019 oder Anfang 2020 in nationales Recht umgesetzt werden.