Plenum des Europäischen Parlaments stimmt zu Einwegplastik ab

Bereits am 10. Oktober 2018 hatte der Umweltausschuss des EU-Parlaments über den Richtlinienvorschlag votiert. Weil Berichterstatterin Frédérique Ries (Belgien, Liberale) dabei jedoch kein direktes Mandat für die anstehenden Trilogverhandlungen bekam, wurde zwei Wochen später noch im Plenum abgestimmt. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag wollen die EU-Parlamentarier die Richtlinie an einigen Stellen etwas verschärfen. So soll der Verbrauch bestimmter Produkte aus Einwegplastik (z.B. Salatboxen, Verpackungen von Eis oder Behälter für Burger und Sandwiches) bis 2025 um 25% eingeschränkt werden. Die Maßnahmen dafür sind durch die Mitgliedstaaten festzulegen. Wie schon die EU-Kommission sprach sich auch das Plenum in Straßburg dafür aus, dass Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für eine Reihe von Produkten aus Einwegplastik eingeführt werden sollen. Darüber hinaus sollen Hersteller für die Kosten von Säuberungsaktionen bestimmter Produkte aufkommen, die normalerweise von den lokalen Behörden getragen werden.

Weitere in der Abstimmung angenommene Maßnahmen umfassen etwa ein Verbot von Einwegplastik in bestimmten Produkten für die es laut Kommission vergleichbare und leicht zugängliche Alternativen gibt sowie Kennzeichnungsvorschriften  und Sensibilisierungsmaßnahmen. Eine zuvor diskutierte Ausweitung der Verbotsliste auf sehr leichte Plastiktüten wurde von den EU-Abgeordneten nicht bestätigt.  

Nachdem das Europäische Parlament nun seine Position gefunden hat, sollen die Trilogverhandlungen mit Kommission und Ministerrat am 6. November starten. Bis dahin muss der Ministerrat noch seine Position festlegen.  Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor den Europawahlen im Mai 2019 abgeschlossen werden.

Die Pressemitteilung des HDE finden Sie hier.

Den abgestimmten Text aus dem Plenum finden Sie hier.