Verhandlungen zu Einwegplastik vor dem Abschluss

Ministerrat, Kommission und Europäisches Parlament scheinen sich in den Verhandlungen in den meisten Punkten einig zu sein. So sollen Hersteller künftig wie in Deutschland bereits üblich für eine Reihe von Verpackungsprodukten die Kosten für Sammlung, Beförderung und Behandlung nach deren Nutzung tragen. Darüber hinaus sollen Hersteller aber auch für die Kosten von Säuberungsaktionen bestimmter Produkte aufkommen, die normalerweise von den lokalen Behörden getragen werden.

Zudem kristallisiert sich aus den Verhandlungen heraus, dass der Verbrauch bestimmter Produkte aus Einwegplastik künftig nachhaltig eingeschränkt werden soll. Die Maßnahmen dafür sind durch die Mitgliedstaaten festzulegen. Auch soll es neue Produktanforderungen für Getränkebehälter aus Einwegplastik geben, die dafür sorgen, dass Verschlüsse und Deckel künftig fest am Getränkebehälter befestigt sind. Zudem scheint es Einigungen beim Verbot bestimmter Produkte aus Einwegplastik zu geben. Weitere Maßnahmen umfassen Kennzeichnungsvorschriften und Sensibilisierungskampagnen.

Schon in den kommenden Tagen soll es zum Abschluss der Verhandlungen kommen. Offiziell verkündet werden könnte das Ergebnis auf dem Umweltrat am 20. Dezember.