Kompromiss bei Verhandlungen zu Einwegplastik gefunden

Gemäß den neuen Verpflichtungen sollen Hersteller künftig, wie in Deutschland bereits üblich, für eine Reihe von Verpackungsprodukten die Kosten für das Recycling tragen. Darüber hinaus sollen Hersteller aber auch für die Kosten von Reinigungsaktionen bestimmter Produkte aufkommen. Zudem soll künftig der Verbrauch von Lebensmittelbehältern aus Einwegplastik nachhaltig eingeschränkt werden soll. Die Maßnahmen dafür sind durch die Mitgliedstaaten festzulegen. Auch sollen neue Produktanforderungen dafür sorgen, dass Verschlüsse und Deckel künftig fest am Getränkebehälter befestigt sind und PET-Flaschen ab 2025 zu 25% aus recyceltem Material bestehen. Einige Einwegplastikprodukte wie Besteck, Strohalme oder Wattestäbchen werden komplett verboten. Weitere Maßnahmen umfassen Kennzeichnungsvorschriften und Sensibilisierungskampagnen.

Sollte die Richtlinie vor den Europawahlen im Mai dieses Jahres vom Plenum des Europäischen Parlaments und vom Ministerrat offiziell angenommen werden, wovon auszugehen ist, würde die Richtlinie kurze Zeit später in Kraft treten. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt zwei Jahre, wobei es für einige Maßnahmen Sonderregelungen gibt.

Den konsolidierten Text zum Kompromiss finden Sie hier.