EuGH erklärt Staubsauger-Energielabel für nichtig

Geklagt hatte der britische Hersteller Dyson, der Staubsauger ohne Staubbeutel produziert und sich durch die Testverfahren benachteiligt sah. Die Europäische Kommission hatte bis zum 18. Januar 2019 Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Weil sie dies nicht getan hat, wurde die derzeitige Verordnung gelöscht. Folglich gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage für die Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern. Wie lang die Übergangszeit sein wird und wann es wieder eine Rechtsgrundlage für Energielabel bei Staubsaugern geben wird, ist derzeit noch nicht klar.

Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier.