Nutzung von Mikroplastik soll beschränkt werden

Neben dem Vorschlag einer Definition zu Mikroplastik finden sich im Dokument der ECHA verschiedene Maßnahmen für betroffene Produkte. So soll das Inverkehrbringen von Produkten  mit absichtlich hinzugefügtem Mikroplastik, das unausweichlich in die Umwelt gelangen wird, verboten werden. Das gilt beispielsweise für Pflegeprodukte, die sog. Microbeads (kleine Plastikkügelchen) enthalten. Auch Kosmetika, Reinigungsmittel, Wachse oder Polituren sollen künftig ohne absichtlich hinzugefügtes Mikroplastik hergestellt werden. Produkte mit Mikroplastik, das nicht unbedingt in die Umwelt austritt, sollen mit Kennzeichnungs- oder Meldepflichten belegt werden.

Nach diversen Konsultationsprozessen könnten die neuen Regelungen im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Zudem gibt es für die meisten Produkte Übergangsfristen.

Die Pressemitteilung der ECHA und den Beschränkungsvorschlag finden Sie hier.