Energielabel: EU-Kommission verlängert Umlabelfrist für Leuchtmittel

Wie sich in den letzten Wochen bereits abgezeichnet hatte, wurde dabei die Frist zum Umlabeln von Leuchtmitteln für Händler auf 18 Monate festgelegt. Dieses Ergebnis ist sehr erfreulich, auch weil  die Europäische Kommission ursprünglich lediglich 14 Tage zum Umlabeln vorgesehen hatte. Das neue Energielabel für Leuchtmittel soll ab dem 1. September 2021 Anwendung finden. Händler haben im Anschluss daran noch 18 Monate Zeit, um Produkte mit dem alten Energielabel zu verkaufen.

Ein Fact Sheet der EU-Kommission zu den delegierten Rechtsakten finden Sie hier.