Einwegplastik: Richtlinie nimmt nächste Hürde

Der Richtlinienentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die mit teilweise verschiedenen Übergangsfristen in den kommenden Jahren auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Neben den Verboten einiger Produkte (wohl ab Mitte 2021) sollen die Pflichten für Hersteller künftig auf die Übernahme der Kosten für Reinigungsaktionen bestimmter Produkte ausgeweitet werden. Zudem soll der Verbrauch von Lebensmittelbehältern künftig nachhaltig eingeschränkt werden. Die Maßnahmen dafür sind durch die Mitgliedstaaten festzulegen. Auch soll es neue Produktanforderungen für Getränkebehälter aus Einwegplastik geben, die dafür sorgen, dass Verschlüsse und Deckel künftig fest am Getränkebehälter befestigt sind. Weitere Maßnahmen umfassen Kennzeichnungsvorschriften und Sensibilisierungskampagnen.

Bis zum Inkrafttreten der Richtlinie fehlt nun nur noch die offizielle Annahme durch den Ministerrat. Danach wird der Rechtsakt im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Den abgestimmten Text finden Sie hier.