Einwegplastik: Richtlinie endgültig angenommen

Die Richtlinie enthält eine Reihe von Maßnahmen, die mit teilweise verschiedenen Übergangsfristen in den kommenden Jahren auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Neben den Verboten einiger Produkte aus Einwegplastik (z.B. Strohhalme und Besteck) ab Mitte 2021, werden die Pflichten für Hersteller künftig auf die Übernahme der Kosten für Reinigungsaktionen bestimmter Produkte ausgeweitet. Die neue Richtlinie sieht zudem vor, dass Mitgliedstaaten für einen reduzierten Verbrauch von to-go-Lebensmittelbehältern sorgen sollen. Auch soll es neue Produktanforderungen für Getränkebehälter aus Einwegplastik geben, die dafür sorgen, dass Verschlüsse und Deckel künftig fest am Getränkebehälter befestigt sind. PET-Flaschen sollen ab 2025 einen Rezyklatanteil von 25% enthalten, allerdings im bundesweiten Durchschnitt.

Die Richtlinie zu Einwegplastik wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Den angenommenen Text finden Sie hier.