Ökodesign: Ersatzteile müssen gelagert werden

Die neuen Ökodesign-Maßnahmen ergänzen den Rahmenrechtsakt aus dem Jahr 2009. Die Maßnahmen sehen für zehn verschiedene Produktgruppen u.a. vor, dass bestimmte Ersatzteile vom Hersteller oder Importeur bis zu 10 Jahre gelagert und auf Nachfrage innerhalb von 15 Tagen bereitgestellt werden müssen.  So soll die Lebensdauer der Produkte verlängert werden. Die neuen Maßnahmen sollen ab dem 1. März 2021 Anwendung finden.

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