Beschränkung von Mikroplastik schreitet voran

Das Beschränkungsdossier der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sieht Verbote für das Inverkehrbringen von absichtlich hinzugefügtem Mikroplastik in verschiedenen Produktgruppen vor. Die ersten Beschränkungen werden voraussichtlich 2022 in Kraft treten und betreffen den Einsatz von Microbeads in abwaschbaren Kosmetikprodukten sowie Wasch- und Reinigungsmitteln. Weitere Beschränkungen sind in den drauffolgenden Jahren zu erwarten.

Nach der Erstellung eines auswertenden Berichts des sozioökonomischen Ausschusses der ECHA wird es nun erstmal  in den kommenden Wochen einen weiteren Konsultationsprozess geben.  Auf Grundlage der zwei finalen Berichte der ECHA-Ausschüsse wird die EU-Kommission anschließend einen Gesetzesvorschlag vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie hier.