EU-Fahrpläne Biodiversität und Kreislaufwirtschaft veröffentlicht

Am 23. Dezember 2019 veröffentlichte die EU-Kommission ihren sogenannten „Fahrplan“ für die künftige Biodiversitäts-Strategie der EU. Die künftige Strategie wird die Ambitionen der EU für den globalen Biodiversitätsrahmen nach 2020 umreißen.

Laut Kommission seien Maßnahmen auf EU-Ebene unabdingbar, um die Ursachen und Folgen des Verlusts der biologischen Vielfalt, von denen viele grenzüberschreitender Natur sind, wie die Fragmentierung von Lebensräumen, Luft- und Wasserverschmutzung, die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten und die Auswirkungen des Klimawandels auf Arten und Lebensräume, anzugehen.

Die künftige Strategie soll quantifizierte Ziele und Maßnahmen in folgenden Bereichen beinhalten:

  • Verbesserung der Abdeckung und Wirksamkeit von Schutzgebieten auf der Grundlage des Natura-2000-Netzes
  • Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands beschädigter Ökosysteme
  • Förderung der nachhaltigen Nutzung von Wald, Landwirtschaft, Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen
  • Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in anderen Politikbereichen der EU und Berücksichtigung der Auswirkungen der EU auf die globale biologische Vielfalt
  • Ermöglichung der Umsetzung der Strategie durch Sicherstellung angemessener Finanzmittel, Verbesserung des Wissens und Einbeziehung der Bürger und Interessengruppen in allen Sektoren.

Der Biodiversitäts-Fahrplan ist hier abrufbar. Eine Stakeholder-Befragung soll in Kürze folgen.

 

Ebenfalls am 23. Dezember 2019 hat die Kommission ihren Fahrplan für die Erarbeitung des sog. „Neuen Aktionsplans Kreislaufwirtschaft“ veröffentlicht.

Der neue Aktionsplan soll den mit dem ersten Aktionsplan begonnenen Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigen und fortsetzen. Der Fahrplan kündigt unter anderem folgende Aspekte für den künftigen neuen Kreislaufwirtschaftsplan an:

  • Initiativen entlang des Lebenszyklus von Produkten mit Fokus auf ressourcenintensive Sektoren
  • Politik für nachhaltige Produkte, um Design, Produktion und Vermarktung nachhaltiger Produkte voranzutreiben.
  • Mindestanforderungen, um das Inverkehrbringen umweltschädlicher Produkte auf dem EU-Markt zu verhindern, Vorrang Wiederverwendung und Reparatur vor Recycling.
  • Maßnahmen, die es den Verbrauchern ermöglichen, einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten, einschließlich Bereitstellung zuverlässiger, überprüfbarer und vergleichbarer Informationen zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen der Produkte sowie die Bekämpfung falscher Umweltaussagen anhand von robusten Beweismethoden.
  • Förderung eines gut funktionierenden und integrierten Binnenmarkts für Sekundärrohstoffe, um sicherzustellen, dass diese sicher, kostengünstig und zuverlässig sind.
  • Maßnahmen, die sich mit besonders wichtigen Bereichen wie Textilien, Bauwesen und Elektronik, aber auch Kunststoffen (Mikroplastik, Verpackungsanforderungen, biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe) befassen.

Der Kommissionsfahrplan zur Kreislaufwirtschaft ist hier abrufbar.