EU-Kommission veröffentlicht Kreislaufwirtschaftspaket

Mitte März stellte die EU-Kommission ihren Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor, der den Weg zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft mit mündigen Verbrauchern ebnen soll. Das sog. Kreislaufwirtschaftspaket stellt ein breites Spektrum neuer Maßnahmen vor und ist ein neues Kapitel in der EU-Umweltpolitik.

Thematisch setzt der Aktionsplan u.a. bei der Abfallvermeidung und der nachhaltigen Produktgestaltung an. Ebenfalls vorgesehen ist produktspezifische Regulierung, z.B. in den Bereichen Plastik oder Textilien sowie sektorübergreifende Gesetzgebung. Auch das Recht des Verbrauchers auf Reparatur nimmt einen wichtigen Platz im Aktionsplan ein. So wird die EU-Kommission eine Überarbeitung des EU-Verbraucherrechts vorschlagen, damit sichergestellt wird, dass der Verbraucher Informationen über die Lebensdauer von Produkten sowie über die Verfügbarkeit von Reparaturdiensten, Ersatzteilen und Reparaturanleitungen bekommt. Der Aktionsplan sieht jedoch nicht ausschließlich neue Maßnahmen vor, sondern führt auch bereits begonnene Arbeiten fort, etwa im Bereich von Mindestanforderungen an Verpackung oder dem Verbot von absichtlich hinzugefügtem Mikroplastik.

Der Aktionsplan ist ein nicht-legislatives Dokument und wird in den kommenden Monaten durch konkrete Gesetzgebung ausgestaltet.

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