Energielabel: EU-Kommission fordert Augenmaß bei neuen Pflichten

Die EU-Kommission hat in einer Bekanntmachung zum Energielabel vom 2. Juni 2020 darauf hingewiesen, dass die Fristen für das neue Energielabel weiterhin Bestand haben. Lieferanten wird im Kontext der COVID 19-Krise allerdings Flexibilität bei der Bereitstellung der Label eingeräumt.

Im Zeitraum zwischen dem 1. und 18. März 2021 müssen in den Geschäften alle derzeitigen Label auf elektronischen Displays, Haushaltswaschmaschinen und -wäschetrocknern, Kühlgeräten und Haushaltsgeschirrspülern durch neu skalierte Label ersetzt werden. Das hat die EU-Kommission durch die Bekanntmachung nochmal bekräftigt. Lieferanten müssen das Label jedoch nicht wie ursprünglich vorgesehen bereits ab dem 1. November 2020 zur Verfügung stellen. Stattdessen räumt die EU-Kommission eine Art Übergangsfrist bis zum 1. März 2021 ein. Zudem fordert die EU-Kommission die nationalen Marktüberwachungsbehörden dazu auf, ihre Arbeit verhältnismäßig und pragmatisch auszuführen.

Die Bekanntmachung finden Sie hier.