EU-Kommission veröffentlicht Konsultation zur Belegung von Umweltaussagen

Konkret geht es um eine Initiative die laut EU-Kommission dem Schutz der Verbraucher vor Green-washing dienen soll. Einen wichtigen Aspekt in der Diskussion wird die mögliche Nutzung der Me-thode zur Berechnung des produktspezifischen Umweltfußabdrucks (PEF) darstellen. Die geplante Initiative soll Möglichkeiten in Betracht ziehen Unternehmen dazu zu verpflichten, Umweltaussagen auf Produkten nach einer einheitlichen Methode zu belegen. Die PEF-Methode wird in diesem Kontext genannt.

In Q2/2021 ist ein legislativer Vorschlag von der EU-Kommission in Form einer Verordnung zu erwarten. Die öffentliche Konsultation ist noch bis zum 3. Dezember 2020 geöffnet.

Die Konsultation finden Sie hier.