Verbot von Mikroplastik schreitet voran

Nach Abschluss der zweiten Konsultationsphase wird die ECHA nun unter Einbeziehung der Stakeholder-Kommentare einen finalen Bericht erstellen. Dieser wird der EU-Kommission vorgelegt, woraufhin ein Gesetzesvorschlag erstellt wird. Die geplanten Neuerungen sehen Verbote für das Inverkehrbringen von absichtlich hinzugefügtem Mikroplastik in verschiedenen Produktgruppen vor. Die ersten Beschränkungen werden voraussichtlich Mitte 2022 in Kraft treten und betreffen den Einsatz von Microbeads in abwaschbaren Kosmetikprodukten sowie Wasch- und Reinigungsmitteln. Weitere Beschränkungen sind in den drauffolgenden Jahren zu erwarten. Diskutiert wird derzeit beispielweise noch die Untergrenze der Partikelgröße von Mikroplastik.

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