Einwegplastik: Vorschriften für Kennzeichnung festgelegt
18.117.103.185Dieser sog. Durchführungsrechtsakt, der mit einem halben Jahr Verspätung erschienen ist, legt etwa Form, Farbe und Position des neuen Logos auf der Verpackung fest. Betroffen sind Produkte wie Getränkebecher oder Hygieneeinlagen. Ziel des neuen Logos ist es laut EU-Kommission, Verbraucher über das Vorkommen von Plastik in den entsprechenden Produkten zu informieren und einen Hinweis auf die korrekte Entsorgung zu geben. Die neuen Regeln zur Kennzeichnung greifen bereits ab Mitte dieses Jahres. Bis Mitte 2022 kann die Kennzeichnung aber auch durch das Anbringen von nicht ablösbaren Aufklebern erfolgen, was den Herstellern die nötige Zeit zur Umstellung des Verpackungsdesigns verschaffen soll.