Finale Leitlinien zur EU-Einwegplastik-Richtlinie angenommen

Die nun angenommenen Leitlinien sind gesetzlich nicht bindend, jedoch waren sie im Vorfeld von Stakeholdern, Mitgliedstaaten und EU-Kommission stark diskutiert worden. Schließlich können sich die Hilfestellungen aus den Leitlinien unmittelbar auf die nationalen Umsetzungsprozesse auswirken. Mehrmals veröffentlichte die EU-Kommission neue Entwürfe, doch immer wieder traten neue Ungereimtheiten oder Fragen auf. Auch die finale Version ist nun von Unklarheiten nicht frei. So wird es weiterhin nicht zweifelsfrei möglich sein zu definieren, was z.B. genau ein to-go-Lebensmittelbehälter ist, der unter die Verpflichtungen der Richtlinie fällt. Auch ist die Definition von Getränkebechern nicht in allen Bereichen eindeutig oder zufriedenstellend. Positiv zu bewerten ist sicherlich, dass Viskose von der EU-Kommission schlussendlich nicht als chemisch modifiziertes Polymer gesehen wird und daher nicht unter die Verpflichtungen der Richtlinie fallen wird.

Neben den Leitlinien zur Definition ist die EU-Kommission im Nachgang und zur Spezifizierung der EU-Einwegplastik-Richtlinie mit der Erstellung weiterer Durchführungsrechtsakte und Leitlinien beauftragt worden. Deren Veröffentlichung soll in den kommenden Monaten folgen.

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