Europäische Bürgerinitiative „Umweltschutz in allen Gesetzen“

Die Initiatoren der Initiative fordern die Kommission auf, einen Rechtsakt vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Politiken Umweltaspekte berücksichtigen und welcher zu einem besseren Verständnis und zur Einhaltung von Umweltschutzmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten führt.

Die Bürgerinitiative erfüllt die notwendigen Voraussetzungen und ist deshalb rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Weitere Informationen sind hier abrufbar:  https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2021/000010_de