Vorschlag der EU-Kommission zur Verbringung von Abfällen
18.191.103.144Die EU-Kommission verfolgt mit der Revision der aktuellen Verordnung drei Hauptziele: die Verhinderung der Verlagerung der EU-Abfallproblematik in Drittländer, die Erleichterung des Transports von Abfällen zum Recycling und zur Wiederverwendung in der EU sowie die bessere Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen. Je nach Art der Abfallverbringung und je nachdem ob die Verbringung innerhalb der EU oder in Drittländer erfolgt, sollen unterschiedliche Maßnahmen und Verpflichtungen gelten. Bei der Verbringung von Abfällen aus der EU in Drittländer wird in dem Vorschlag zwischen OECD- und Nicht-OECD-Ländern unterschieden. Der Vorschlag sieht z.B. die Harmonisierung für die Einstufung von Abfällen bei der Verbringung innerhalb der EU vor und erwähnt ein neues Schnellverfahren für die Verbringung von Abfällen zu Recyclinganlagen.
Der Vorschlag wird in den kommenden Wochen von EU-Parlament und EU-Ministerrat bearbeitet und abgestimmt.
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