Ökodesign: EU-Kommission legt Vorschlag zur Überarbeitung vor
18.225.255.196Anwendung fand die Ökodesign-Richtlinie bislang vor allem bei energieverbrauchsrelevanten Produkten, etwa bei Spülmaschinen oder Glühbirnen. Mit der von der EU-Kommission vorgestellten Überarbeitung der Richtlinie (hin zu einer Verordnung) soll eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf eine bedeutend breitere Produktpalette erfolgen. Beispielhaft seien Textilien, Möbel oder Bauprodukte genannt. War bisher hauptsächlich der Energieverbrauch von Produkten das Ökodesign-Kriterium, soll nun eine Ausweitung auf eine Vielzahl anderer Nachhaltigkeitskriterien erfolgen. Dazu zählen etwa der Rezyklateinsatz, die Recyclingfähigkeit oder die Reparierfähigkeit von Produkten. Ebenso soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden, der dem Verbraucher Aufschluss über die Nachhaltigkeitskriterien geben soll. Zudem adressiert der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission auch das Thema der unverkäuflichen Warenbestände. So soll für Händler eine Offenlegungspflicht über unverkaufte Warenbestände eingeführt werden. Die EU-Kommission behält es sich zudem vor, zu einem späteren Zeitpunkt ein Verbot zur Vernichtung von unverkäuflichen Warenbeständen einzuführen.
Der Vorschlag der EU-Kommission wird in den kommenden Monaten vom EU-Parlament und dem EU-Ministerrat bearbeitet.
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