EU-Öko-Aktionsplan – Entschließung EP

In der Entschließung wird der Öko-Aktionsplan der Kommission begrüßt und die Forderung nach einem Ausbau der Öko-Landwirtschaft als Schlüsselelement zur Erreichung der Umwelt- und Klimaziele unterstützt. Die Entschließung unterstreicht die Rolle einer „kurzen lokalen saisonalen und intelligenten“ Lieferkette für eine nachhaltige ökologische Landwirtschaft.

Die Abgeordneten fordern eine nachfrage- und marktorientierte Entwicklung des ökologischen Sektors sowie nationale und regionale Ansätze neben der Unterstützung der Forschung im ökologischen Landbau. Auf das konkrete Ziel der Kommission, bis 2030 25% der Fläche ökologisch zu bewirtschaften, wird nicht eingegangen. Der Aktionsplan sieht vor, dass alle Landwirte mitgenommen werden, wobei konventionelle und ökologische Landwirtschaft nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen. Gegenwärtig beträgt der Anteil der ökologischen Landwirtschaft knapp 9 % in der EU.  

Ferner hebt die Entschließung hervor, dass die Nachfrage nach Ökoerzeugnissen angekurbelt werden müsse, indem das Verbrauchervertrauen in das EU-Bio-Logo weiter ausgebaut wird.

Supermärkte und die einzelnen Lebensmittelversorgungsketten sollten eine wichtige Funktion übernehmen, wenn es darum geht, das EU-Bio-Logo zu fördern. In diesem Zusammenhang spielten die künftigen Initiativen der Kommission zu besserer Kennzeichnung, Förder- und Aufklärungskampagnen eine wichtige Rolle. Ausdrücklich begrüßt die Entschließung freiwillige Initiativen von Einzelhändlern, Umstellungserzeugnisse zu einem höheren Preis zu kaufen, und ist der Ansicht, dass solche Initiativen gefördert werden sollten. Zugleich werden die Schwierigkeiten zur Kenntnis genommen, mit denen die Einzelhändler bei der Vermarktung dieser Umstellungserzeugnisse an die Verbraucher konfrontiert sind, da es keine harmonisierten Vermarktungsvorschriften gibt. Die Kommission wird daher aufgefordert, Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Vermarktung, beispielsweise durch eine harmonisierte Kennzeichnung, zu prüfen.

Der EU-Aktionsplan ist rechtlich nicht bindend und kann hier abgerufen werden: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0136_DE.pdf.