Batterieverordnung: Vorläufige Einigung im Trilog erreicht

Die neue Verordnung betrifft alle in der EU verkauften Batterietypen und umfasst ihren gesamten Lebenszyklus. So gibt es neue Sammelziele (63 % bis Ende 2027, 73 % bis Ende 2030), Vorschriften zum Mindestrezyklatgehalt für bestimmte Batterietypen sowie Vorschriften für neue Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen. Darüber hinaus müssen Unternehmen, mit Ausnahme von KMU, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen und neue Sorgfaltspflichten beachten. Die Einigung ist bis zur förmlichen Annahme durch EU-Parlament und Ministerrat zunächst vorläufig.

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