Rat erreicht Einigung zu Naturwiederherstellungsgesetz
18.117.10.207Konkret handelte der Rat aus, dass die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen müssen, um bis 2030 mindestens 30 % der Lebensräume in Land-, Küsten-, Süßwasser- und Meeresökosystemen, die sich in keinem guten Zustand befinden, in einen guten Zustand zu überführen. Dies würde für mindestens 30 % der Gesamtfläche der Lebensraumtypen gelten. Bis 2040 bzw. 2050 müssen die EU-Staaten sogar für mindestens 60% bzw. 90% jeder Lebensraumgruppe, die sich in keinem guten Zustand befindet, Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen.
Die schwedische Ministerin für Klima und Umwelt, Romina Pourmokhtari, äußerte sich zufrieden über das zustande gekommene Ergebnis des Rats. Das künftige Naturwiederherstellungsgesetz biete eine gute Grundlage, um den Klimawandel zu bekämpfen und eine gesunde Biodiversität zu gewährleisten.
Die allgemeine Ausrichtung wird dem Rat als Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Gestaltung der Rechtsvorschriften dienen. Das Ergebnis der Verhandlungen müsste vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2023/06/20/council-reaches-agreement-on-the-nature-restoration-law/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Council+reaches+agreement+on+the+nature+restoration+law