Textilien im Abfallrecht: EU-Ministerrat finalisiert Position
18.226.104.30- 27.06.2024
Der EU-Ministerrat hat am 17. Juni seine Position zur Revision der EU-Abfallrahmenrichtlinie festgelegt. Wichtiger Bestandteil ist die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien.
Die erweiterte Herstellerverantwortung zielt darauf ab, dass Produzenten und Händler u.a. die Kosten für die Sammlung und den Transport sowie die Vorbereitung einer möglichen Wiederverwendung für betroffene Produkte tragen. Aktuell müssen Hersteller diese Gebühren bereits für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen entrichten.
Das Plenum des EU-Parlaments hatte seine Position bereits im März festgelegt. Nach der EU-Wahl Anfang Juni muss das dann neu zusammen gesetzte EU-Parlament die Position jedoch nochmal annehmen und ggf. vorher bearbeiten. Erst dann können die Trilogverhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der EU-Kommission starten.
Mehr Infos finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/06/17/waste-framework-directive-council-set-to-start-talks-on-its-revision/