Verbot zur Vernichtung von unverkauften Waren: Ausnahmen werden erarbeitet

Im Rahmen der neuen EU-Ökodesignverordnung hat der Gesetzgeber ein Verbot zur Vernichtung unverkaufter Warenbestände festgelegt. Dies gilt zunächst für Textilien. Es soll aber Ausnahmen geben.

Über Konsultationen betroffener Stakeholder will die EU-Kommission zeitnah einen entsprechenden delegierten Rechtsakt auf den Weg bringen, der die Ausnahmen von dem Verbot genauer definiert. Am 16. September fand zudem ein Workshop statt, bei dem erste Überlegungen skizziert wurden. Gleichzeitig läuft auch eine vorbereitende Studie über die Berichtspflichten, die dann in den kommenden Jahren für alle unverkauften Waren gelten soll. Auch hier steht ein delegierter Rechtsakt der EU-Kommission an.