EU-Kommission konsultiert zum digitalen Produktpass
3.143.24.110Über die neue EU-Ökodesignverordnung wird ein digitaler Produktpass für verschiedene Produktgruppen eingeführt. Mit dem digitalen Produktpass sollen Produktinformationen, unter anderem über Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit eines Produkts, elektronisch registriert, verarbeitet und an Unternehmen der Lieferkette, Behörden und Verbraucher weitergegeben werden.
Während die EU-Kommission die betroffenen Produktgruppen in den kommenden Monaten noch festlegen und priorisieren wird, steht bereits fest, dass ab Februar 2027 ein digitaler Produktpass für Batterien verpflichtend wird. Die EU-Kommission erlässt zur genaueren Ausgestaltung des Produktpasses verschiedene delegierte Rechtsakte. Die Arbeiten an einem dieser Rechtsakte ist nun gestartet und thematisiert die Festlegung der Anforderungen an Digitalproduktpass-Dienstleister. Digitalproduktpass-Dienstleister speichern und verarbeiten Digitalproduktpass-Daten im Auftrag der verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer, die beschließen, dies nicht selbst zu tun.
In einem ersten Schritt hat die EU-Kommission nun einen Call for Evidence veröffentlicht, der die Inhalte und Pläne grob skizziert.
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