Entwaldungsverordnung: Plenum stimmt für Anwendungsverschiebung

Die Anwendungsverschiebung der Entwaldungsverordnung für Unternehmen wurde um ein Jahr verschoben: am Dienstag stimmte das Europaparlament in Straßburg für die Anwendungsverschiebung besagter Verordnung. 

Große Unternehmen hätten ursprünglich bereits ab dem 30. Dezember 2024 die Entwaldungsverordnung umsetzen müssen, nun müssen sie dies erst ab dem 30. Dezember 2025. Mit deutlicher Mehrheit stimmte das Plenum des Europaparlaments für die Verschiebung: so gab es 546 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen für eine Verschiebung des Anwendungsbeginns. Klein- und Kleinstunternehmen müssen die Verordnung sogar erst ab dem 30.06.2026 anwenden. In den letzten Monaten mehrten sich die Stimmen aus der Wirtschaft massiv, die zu verstehen gaben, dass eine rechtskonforme Umsetzung bis zum Jahresende kaum mehr möglich ist. 

Die Berichterstatterin, Christine Schneider (EVP), äußerte sich zufrieden: "Wir haben unser Versprechen gehalten", so die Europaabgeordnete. Sie stellte klar, dass eine negative Beeinflussung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Wirtschaft zu verhindern sei.

Der verabschiedete Text muss nun noch durch die Nationalstaaten im Rat gebilligt und bis Jahresende im Amtsblatt veröffentlicht werden. 

Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments finden Sie unter folgendem Link: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20241212IPR25961/entwaldungsgesetz-unternehmen-bekommen-ein-zusatzliches-jahr-zur-umsetzung