EU-Kommission legt Änderungsverordnung zur Entwaldungsverordnung (EUDR) vor

Nachdem die EU-Kommission im September ankündigte, den Anwendungsbeginn der Entwaldungsverordnung (EUDR) abermals zu verschieben, legte sie in der vergangenen Woche überraschenderweise einen Vorschlag für eine Änderungsverordnung vor, welcher einige Vereinfachungen sowie eine Verschiebung des Anwendungsbeginns für Kleinstunternehmen vorsieht. So plant die Kommission derzeit, dass lediglich der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltspflichtenerklärung abgeben muss. Mittlere und große Unternehmen der nachgelagerten Kette sollen laut Vorschlag künftig nur noch Referenznummern ihrer Lieferanten sammeln und weiterleiten. Klein- und Kleinstunternehmen sollen hingegen von einem deutlich späteren Anwendungsbeginn profitieren: für sie würde sich dieser um ein Jahr verschieben und erst ab dem 30.12.2026 starten. Kontrollen und die damit möglicherweise verbundenen Sanktionen sollen in den ersten sechs Monaten bis Ende Juni 2026 ruhen.

Aus Sicht des Handels sind jegliche auch gut gemeinte inhaltliche Änderungen nur umsetzbar, wenn den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung interner Prozesse und Strukturen gewährt wird. Jegliche Rechtsunsicherheit und -unklarheit belastet die konforme und schnelle Umsetzung.