Informationen zu unverkauften Warenbeständen: EU-Kommission konkretisiert Vorgaben
216.73.216.111Vom 19. Juli 2026 an greift in der EU ein Verbot zur Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe. Für alle anderen unverkauften Warenbestände müssen Unternehmen ab dem 2. März 2027 nach einem bestimmten Format Informationen offenlegen. Das Format der Offenlegung wurde nun von der EU-Kommission am 9. Februar per Durchführungsverordnung konkretisiert.
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