Neue Stoffe auf REACH-Kandidatenliste

Die ECHA wird die Stoffe auf der Kandidatenliste weiter prüfen und endgültig über die Aufnahme in den Annex XIV von REACH entscheiden. Erst dann wären die Substanzen zulassungspflichtig. Bis dahin gilt für die Stoffe lediglich eine Informationspflicht.

Die Pressemitteilung der ECHA mit einer Übersicht zu den Substanzen finden Sie hier.