EU-Kommission beschränkt Weichmacher

Konkret wird das Inverkehrbringen von Erzeugnissen beschränkt, die vier der folgenden Phthalate enthalten: DEHP, DBP, BBP und DIBP. Phtalate werden als Kunststoff-Weichmacher in plastifizierten Materialien eingesetzt und finden sich in einer Vielzahl von Alltagsprodukten in Spielzeug bis hin zu Sportgeräten. Verbraucher können einem dieser Phthalate oder ihrer Kombination durch verschiedene Quellen ausgesetzt sein, wie Nahrungsaufnahme und Staubaufnahme durch Einatmen, Einbringen von Gegenständen in den Mund sowie durch Kontakt von Staub und Gegenständen mit Schleimhäuten und Haut. Die EU-Kommission beschränkt die zulässige Konzentration von Phthalaten auf 0,1 % des Gesamtgewichtes des jeweiligen Produktes und berücksichtigt die kumulativen Auswirkungen und die kombinierte Exposition gegenüber den vier Phthalaten aus verschiedenen Artikeln.

Das Europäische Parlament und der Rat haben nunmehr drei Monate Zeit, um die Maßnahme zu prüfen, bevor sie von der Kommission angenommen wird. Die Beschränkung wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie für Produkte, die innerhalb und außerhalb der EU hergestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.