Antibiotika/Tierhaltung - Kampfansage an Antibiotikaresistenzen

 

Hierfür sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einem Votum über neue Regelungen zu Antibiotikaresistenzen am 25. Oktober 2018 aus. Mit der Abstimmung hat das Parlament den gemeinsam mit dem Rat und der Europäischen Kommission erreichten Kompromiss aus dem so genannten Trilog bestätigt.

Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, die vorbeugende Verwendung von Antibiotika in der Veterinärmedizin unter anderem durch bessere Haltungsbedingungen und die Separierung kranker Tiere einzuschränken. Ferner soll eine Liste von Antibiotika erstellt werden, die nur im Bereich der Humanmedizin verwendet werden können. Außerdem soll die Verfügbarkeit umfassender Daten zum Verkauf und zur Verwendung von Antibiotika verbessert werden, indem die Datenerhebung zur Verwendung antimikrobieller Arzneimittel auf Erzeugerebene künftig vorgeschrieben ist. Die neuen EU-Normen werden künftig auch für Importe aus Drittländern gelten.

Nach der formellen Bestätigung durch die Mitgliedstaaten, die noch dieses Jahr vorgesehen ist, können die neuen Regelungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Der im Parlament abgestimmte Text ist hier abrufbar.