Titandioxid-Einstufung schreitet voran

Nach vielen Diskussionen im entsprechenden Expertenkreis über die letzten Monate hinweg hat die Europäische Kommission Titandioxid in Pulverform nun als beim Einatmen krebserregend eingestuft. Gleichzeitig ist aber auch die Kennzeichnung von Gemischen, die Titandioxid in entsprechender Menge enthalten, vorgesehen. Deutschland und andere Mitgliedstaaten hatten sich gegen eine Einstufung von Titandioxid ausgesprochen. Die Einstufung von Titandioxid hat auch Auswirkungen auf das Abfallrecht. Abfälle mit einer Konzentration an Titandioxid von mehr als 1% müssen entsprechend entsorgt werden.  Wenn in den nächsten zwei Monaten kein Einspruch durch den Ministerrat oder das Europäische Parlament eingelegt wird, wird die Einstufung von Titandioxid nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und einer Übergangsphase von 18 Monaten gültig

Den delegierten Rechtsakt finden Sie hier.