Geltungsbeginn der Medizinprodukteverordnung verschoben

Die Europäische Kommission hat am 3. April 2020 einen Vorschlag angenommen, mit dem der Geltungsbeginn der Verordnung 2017/745/EU über Medizinprodukte um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben werden soll, damit die Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsakteure der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie Vorrang geben können. Den Gesetzestext finden Sie hier.


EU-Ministerrat und Europäisches Parlament haben dem Vorschlag in zwischen ebenfalls zugestimmt. Auch wenn die Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Amtsblatt noch aussteht, ist das Verfahren damit quasi abgeschlossen und der Geltungsbeginn der Medizinprodukteverordnung um ein Jahr verschoben.