EU-Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von Waren im Binnenmarkt in Kraft getreten

Seit 19. April 2020 gelten vereinfachte Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Waren im europäischen Binnenmarkt, mit denen Unternehmen ihre Produkte unbürokratischer in ganz Europa verkaufen können. Nach dem gestärkten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist der Verkauf von Produkten im gesamten Binnenmarkt erlaubt, wenn sie in einem EU-Land rechtmäßig verkauft werden.

Nach der neuen Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren können Unternehmen eine freiwillige "Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung" vorlegen, um gegenüber zuständigen nationalen Behörden nachzuweisen, dass ihre Produkte in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft werden.

Wenn Anbietern der Marktzugang für ihre Produkte verweigert oder eingeschränkt wird, können sie solche Entscheidungen bei SOLVIT, dem Netzwerk der Europäischen Kommission für Lösung von Problemen im Binnenmarkt, unbürokratisch anfechten. Darüber hinaus informieren Produktkontaktstellen in jedem Mitgliedstaat online über nationale technische Vorschriften.

Den Gesetzestext finden Sie hier.