EU-Kommission schlägt strengere Grenzwerte für Anilin in Spielsachen vor

Anilin wird als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. Bis zum 22. Oktober 2020 kann zu diesem Entwurf Stellung genommen werden. Die EU-Kommission kann diese Richtlinie annehmen, wenn die EU-Mitgliedstaaten keine Einwände erheben. Nach ihrer Annahme erhalten die Mitgliedstaaten 18 Monate zur Umsetzung.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12607-Amendment-of-the-Toy-Safety-Directive-to-adapt-the-limit-values-for-aniline