Verwendungszweck kosmetischer Mittel muss auf Behältnis und Verpackung angegeben werden

Die Angaben zu den besonderen Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch des kosmetischen Mittels, zu seinem Verwendungszweck und zu seinen Bestandteilen könnten nicht in einem Firmenkatalog vermerkt werden, auf den das Symbol einer Hand mit einem aufgeschlagenen Buch, das auf der Verpackung oder dem Behältnis angebracht ist, verweist. Im Ausgangsfall waren diese Bedingungen nicht erfüllt, da bei einem Vertrieb in Polen die kosmetischen Mittel (Cremes, Masken und Puder) eines amerikanischen Herstellers keine Angaben auf Polnisch auf den Verpackungen, sondern nur in einem beigefügten Katalog enthielten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-12/cp200165de.pdf