Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 4 der EU-Marktüberwachungsverordnung veröffentlicht

Nun hat die EU-Kommission die Leitlinien für Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsbehörden zur praktischen Umsetzung von Artikel 4 der Verordnung veröffentlicht. Die Leitlinien geben Erläuterungen zum Geltungsbereich, der Bestimmung des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs gemäß Artikel 4, der Angabe der Kontaktdaten desselbigen sowie den Aufgaben, die er zu erfüllen hat. In Abschnitt 4 wird zudem die praktische Bedeutung für Handelsunternehmen dargelegt, die als Hersteller und/oder Importeure agieren.

Sie finden die Leitlinien hier: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/44928/attachments/1/translations/de/renditions/native