Konsultation zu unklaren Formulierungen bei den REACH-Informationsanforderungen

Die Änderungen betreffen die Anhänge VI bis X der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Durch die Änderung sollen unklare oder uneinheitliche Formulierungen in den Anhängen präzisiert werden. Der Entwurf der EU-Kommission kann von Stakeholdern bis zum 19. Juli kommentiert werden. Zuvor hatte die EU-Kommission bereits Fahrpläne zu den anstehenden Revisionen der REACH-Verordnung sowie der CLP-Verordnung veröffentlicht.

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