EU-Kommission legt Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Produktsicherheitsrichtlinie vor
18.117.71.239Da die bestehende Richtlinie bereits aus dem Jahr 2011 datiert, sei laut Kommission eine Anpassung an die Herausforderungen notwendig, die sich aus neuen Technologien und dem Onlinehandel ergeben. Die Initiative soll auch eine zukünftig garantierte Sicherheit von Non-Food-Erzeugnissen sowie eine wirksamere Umsetzung der Vorschriften und eine effizientere Marktüberwachung gewährleisten. Das EU-Parlament hatte dazu zuvor einen Initiativbericht vorgelegt, um seine Forderungen zur Revision der Richtlinie zu bündeln. Als HDE hatten wir uns im Rahmen verschiedener Konsultationen und Stakeholderbefragungen in die Diskussion eingebracht.
Große Teile des Vorschlags enthalten Angleichungen an die neue Marktüberwachungsverordnung, die am 16. Juli 2021 anwendbar wird. Dies ist im Sinne der Konsistenz und Rechtssicherheit ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig werden keine radikalen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Richtlinie vorgeschlagen, wie eine im Vorhinein diskutierte und von uns abgelehnte Neudefinition des Produktbegriffs. Probleme entstehen aber dort, wo der Vorschlag von der MÜ-VO oder anderem bestehenden EU-Recht abweicht: Manche neuen Regelungen, wie z.B. jene zu den „wesentlichen Änderungen“, sind sehr weit formuliert und besonders fragwürdig, weil keine Entsprechung in den harmonisierten Rechtsakten existiert. Auch die Dopplung von Vorschriften aus dem DSA und die unklare Abgrenzung zu diesem Rechtsakt wirft Fragen auf. Darüber hinaus sind insbesondere die neuen Vorschläge zum Thema Rückrufe kritisch zu bewerten.
Der Vorschlag wird nun an Rat und Parlament übermittelt, die sich gemeinsam auf einen Text einigen müssen, um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Die Arbeit wird nach der Sommerpause aufgenommen werden. Mit einer Positionierung der beiden Institutionen und damit der Grundlage für Trilogverhandlungen ist nicht vor Anfang 2022 zu rechnen. Als Verordnung würden die Vorschriften 6 Monate nach Inkrafttreten direkt in den Mitgliedstaaten anwendbar und müssen nicht national umgesetzt werden. Nach fünf Jahren soll die Verordnung überprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3242