EU-Kommission präsentiert Vorschlag für einheitliches Ladegerät
18.218.190.118Andere Ladegeräte wären nicht mehr erlaubt. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten zu entbündeln. Demnach sollen Endnutzer die Möglichkeit bekommen, Elektrogeräte auch ohne Ladegerät zu erwerben. Dies bringe mehr Verbraucherfreundlichkeit bei gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten.
Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz gearbeitet worden sei, der in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte laut Kommission keine vollständige Lösung auf diesem Wege gefunden werden.
Verbraucher sollen ihre Geräte nun in Zukunft unabhängig von der Gerätemarke mit demselben USB-C-Ladegerät aufladen. Zudem soll die harmonisierte Schnellladetechnologie dazu beigetragen, dass die einzelnen Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt begrenzen können und dass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts identisch ist. Durch die Entbündelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten soll es weniger unfreiwillig erworbene oder unbenutzte Ladegeräte geben. Schließlich sollen die Hersteller verpflichtet werden, einschlägige Informationen über die Ladeleistung bereitzustellen sowie Angaben dazu zu machen, ob die Schnellladung unterstützt wird.
Die Interoperabilität aufseiten des Geräts soll mit diesem Vorschlag erreicht werden. Die Interoperabilität des externen Netzteils dagegen soll Gegenstand einer Überprüfung der Ökodesign-Verordnung sein. Diese soll noch im Laufe dieses Jahres eingeleitet werden.
Der Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden. Eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme soll der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung vor dem Inkrafttreten bieten.
Den Legislativvorschlag finden Sie hier: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/46755/attachments/3/translations/de/renditions/native