Kennzeichnung von Titandioxid
18.119.141.115Gemäß einem neuen Rechtsakt wird Titandioxid in Pulverform als beim Einatmen krebserregend eingestuft, wenn der Stoff mit einer bestimmten Konzentration und Partikelgröße in einem Produkt enthalten ist. Daher wurden neue Kennzeichnungsvorschriften auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Oktober gelten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun einen Leitfaden erstellt, der betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Kennzeichnungsvorschriften helfen soll.