HDE legt Stellungnahme zum Vorschlag für eine allgemeine Produktsicherheitsverordnung vor
18.216.53.7Da die bestehende Richtlinie bereits aus dem Jahr 2011 datiert, sei laut Kommission eine Anpassung an die Herausforderungen notwendig, die sich aus neuen Technologien und dem Onlinehandel ergeben. Die Initiative soll auch eine zukünftig garantierte Sicherheit von Non-Food-Erzeugnissen sowie eine wirksamere Umsetzung der Vorschriften und eine effizientere Marktüberwachung gewährleisten.
Der HDE begrüßt die Absicht der Kommission, die Vorschriften der neuen Produktsicherheitsverordnung an das New Legislative Framework (Beschluss 768/2008) und die Marktüberwachungsverordnung 2019/1020/EU (MÜVO) anzupassen, um einen einheitlichen Rechtsrahmen für harmonisierte und nicht harmonisierte Produkte zu schaffen.
Besonders die Konsistenz mit dem Produktsicherheitsrecht im harmonisierten Produktbereich wird durch den Verordnungsentwurf bisher jedoch nicht erreicht. Die Regelungen des Art. 18 würden zu unterschiedlichen Regelungsniveaus abhängig vom Vertriebskanal führen und den Onlinehandel mit erheblichen Bürokratiekosten belasten. Insbesondere für kleine und mittelständische Einzelhändler, die zur Existenzsicherung ein zweites Standbein neben dem stationären Ladengeschäft aufbauen müssen, wären die neuen Regelungen des Art. 18 ein starkes Hemmnis beim Aufbau eines Online-Vertriebskanals.
Insgesamt würden viele neue Vorschriften zu erheblichen zusätzlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaftsakteure führen. Wir möchten daher an das Ziel der Kommission erinnern, die bürokratischen Belastungen abzubauen. Hierzu bedarf es größerer Anstrengungen, um die europäischen Wirtschafstakteure, gerade die kleinen und mittleren Unternehmen nicht weiter zu belasten. Das Ziel des Bürokratieabbaus sollte sich auch in der Produktsicherheitsverordnung widerspiegeln.
Darüber hinaus sollte die neue Verordnung ausschließlich die Sicherheit im Hinblick auf die Anwendung von Produkten durch den Verbraucher regeln und nicht zahllose weitere Aspekte miteinschließen. Die Verwendung von Chemikalien oder auch die Umweltauswirkungen von Produkten (z.B. der Energieverbrauch) sind in anderen Bereichen des EU-Rechts abgedeckt und sollten hier nicht noch zusätzlich reguliert werden, um Kohärenz zu garantieren und Überlappungen zu vermeiden.
Die gesamte HDE-Stellungnahme finden Sie hier: https://einzelhandel.de/themeninhalte/recht/897-positionen-und-stellungnahmen/13483-stellungnahme-zum-vorschlag-fuer-eine-eu-verordnung-ueber-die-allgemeine-produktsicherheit-com-2021-346-final